So arbeiten wir

  • 1.

    Voranalyse

    Wir kommen zu Ihnen, analysieren das Zollumfeld und Ihre Sicherheitsvorkehrungen. Sie erhalten dazu einen Bericht mit den erforderlichen Massnahmen und eine Zeit- und Kostenplanung zur Erlangung der AEO-Zertifizierung.

  • 2.

    Beratung/Begleitung

    Für alle Fragen des AEO-Fragenkataloges erhalten Sie sach- und fachgerechte Hinweise und Formulierungsvorschläge. Wir begleiten Sie bei der Auditierung durch den Zoll.

  • 3.

    Schulung/Antragsunterstützung

    Wir und unsere kompetenten Partner helfen Ihnen bei der Beantragung von vereinfachten Zollverfahren, z. B. zum „Ermächtigten Ausführer“ und/oder „Zugelassener Ausführer“ und vermitteln in Schulungen, das dazu erforderliche Wissen.

AEO – Authorized Economic Operator

Nutzen Sie unser umfassendes Zollwissen für Ihre AEO-Zertifizierung

Die sichere Lieferkette gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die EU hat darauf reagiert und mit der VO (EG) Nr. 1875/2006 die Voraussetzung für eine Sicherheitszertifizierung als AEO (Authorized Econonic Operator) = Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter, geschaffen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen sicherheitsrelevanter Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften und wird, allerdings nur in seiner Vollausstattung als AEO-F, bereits von einigen Ländern zur Absicherung der
internationalen Lieferkette anerkannt.

Der AEO-Status muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Dies ist in drei Varianten möglich:

  • AEO-C: „Zollrechtliche Vereinfachungen“
  • AEO-S: „Erleichterungen bezüglich der Sicherungsmaßnahmen“
  • AEO-F: „Zollrechtliche Vereinfachungen / Erleichterungen bez. der Sicherungsmaßnahmen

Voraussetzung zur Erlangung eines AEO-Status ist die Abgabe eines umfangreichen Fragenkataloges, in dem Fragen zum Personal, zur Zuverlässigkeit, zur Zahlungsfähigkeit, zur Einhaltung der einschlägigen Zollvorschriften und zu den vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen zu beantworten sind. Ohne richtige Softwareunterstützung können auch viele Fragen, z.B. zur Sanktions- und Terrorlistenprüfung, Präferenzabwicklung, Tarifierung, Exportkontrolle usw. nicht adäquat beantwortet werden..

Deswegen arbeiten wir mit der AEB GmbH in Stuttgart zusammen: Unser Partner stellt für alle Zollaufgaben die richtigen Softwaremodule zur Verfügung.