Zulassung als Luftfrachtsicherheitsbeauftragter

Teilnahmebescheinung
Zuverlässigkeitsüberprüfung

So arbeiten wir

  • 1.

    Voranalyse

    Wir definieren in Ihrem Unternehmen die luftfrachtrelevanten Bereiche und machen Vorschläge für die erfordelichen Sicherungsmaßnahmen zur Erlangung des bV-Status.

  • 2.

    Beratung/Begleitung

    Bei der Ausarbeitung des zur Zertifizierung erforderlichen Sicherheitsprogramms begleiten wir Sie durch den Fragenkatalog und machen Formulierungsvorschläge.

  • 3.

    Zertifizierung durch das LBA

    Wir bereiten die Zertifizierung mittels eines Vor-Audits vor. Dieses kann durch unseren Partner, der Dr. Schober-Consulting GmbH, durchgeführt werden. Die Auditierung durch das LBA begleiten wir gerne. Hier kommen uns unsere guten Kontakte zu den LBA-Auditierungsteams zugute.

Bekannter Versender

Nehmen Sie die Aufgaben der sicheren Lieferkette selbst in die Hand

Am 29. April 2013 endeten für Handels- und Industrie-Unternehmen die alten Regeln (bekannter Versender = bV) zur Übergabe von Luftfrachtsendungen an die Luftfrachtspediteure (reglementierte Beauftragte = regB). Die betroffenen Unternehmen haben nun zwei Möglichkeiten, um weiterhin sicher Luftfracht an Ihre Kunden zu versenden:

  • Die LBA-Zertifizierung zum neuen „bekannten Versender“ gemäß VO (EU) Nr. 2015/1998 (ehemals VO (EU) Nr. 300 / 2008 in Verbindung mit der DVO (EU) Nr. 185/2010). Diese Zertifizierung garantiert den Unternehmen die schnelle und kostengünstige Versendung von Luftfracht, ohne zeitliche Verzögerung beim regB. Dies sollte das Mittel der Wahl sein.

  • Die Übergabe der Luftfrachtsendungen an einen reglementierten Beauftragten. Der regB ist durch verschiedene Maßnahmen in der Lage, aus einer unsicher übergebenen Sendung eine sichere Luftfrachtsendung zu generieren. Dies erfordert aber einen unbestimmten zeitlichen Aufwand, führt zu weiteren Sicherungskosten und in Einzelfällen zu Kundenreklamationen, bedingt durch unsachgemäße Wiederverpackung.

Die Zulassung zum Status eines „bekannten Versenders“ erfordert eine umfangreiche Ausbildung des Personals. Einmal für den zu benennenden Beauftragten für die Sicherheit und seine Stellvertreter sowie für das „Personal aller Kategorien“, also für alle Personen, die Kenntnis und Zugang zu identifizierter Luftfracht besitzen. Diese Ausbildung dürfen nur durch das LBA zertifizierte Schulungsunternehmen durchführen.

Unser Partner die  LOGISTIC TRAINING CENTER besitzt die genannte Zertifizerung und schult Ihre Mitarbeiter für die Aufgaben der Luftfrachtsicherheit.