So arbeiten wir

  • 1.

    Ihr Wissen bleibt im Haus.

    Wir entlasten Sie von unwesentlichen Aufgaben. Denn wir stellen sicher, dass die wichtigen Aufgaben von Ihnen gemeistert werden können. Dafür reichern wir Ihr Wissen an. Tatsache ist: Das Outsourcing der Zollabwicklung an einen Dienstleister enthebt Ihr Unternehmen nicht von den Folgen unzulänglich ausgestellter Zollanmeldungen.

  • 2.

    Auf Augenhöhe mit den Behörden.

    Wir sagen auch mal Nein. Nicht zu Ihnen, sondern, wenn Behörden-Vertreter überzogene Forderungen stellen. Wir wollen, dass Sie auf Augenhöhe mit den Behörden sind.

  • 3.

    Begleiter in allen Fragen der Zollabwicklung

    Wenn Neues ins Haus kommt, neue Kunden, neue Länder bedient werden müssen, muss oft rasch gehandelt werden. Die Rechtmäßigkeit der Ergebnisse ist in jedem Fall zu gewährleisten.

Service

Das ist aber noch nicht alles, was wir für Sie tun.

Wir sorgen für eine persönliche, pragmatische und effiziente Anpassung Ihrer Gegebenheiten – und optimieren Abläufen, die sich rechnen.

Wir vermitteln Sicherheit, indem wir Sie auf dem aktuellen rechtlichen Stand bei Zollvorschriften und der Forderung des Luftfahrtbundesamtes (LBA) zu halten.

 

AEO-Bewilligungen:

  • Regelmäßige (mindestens 1x jährlich) Überprüfung Ihres AEO-Fragenkataloges auf Basis des aktuellen Personalstandes, neuer zollrechtlicher Vorgaben, Update der Sicherheitsschulung (bei AEO-S/F), Kontrolle des Prüfpfades, der Exportkontrollmaßnahmen, u.a.m.
  • Durchführung des rechtlich vorgeschriebenen Monitorings mittels detaillierter Checklisten, Protokollierung eventuell erforderlicher Maßnahmen und deren Überwachung. Abgabe eines detaillierten Audit-Berichts.
  • Begehung aller zollrelevanten Bereiche und Abteilungen. Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen (nur bei AEO-S/F).

     

Bekannter Versender:

  • Übernahme der Aktualisierung des Sicherheitsprogramms auf Basis betrieblicher Änderungen und neuer Revisionsstände vom LBA
  • Durchführung des jährlichen, internen Audits mittels detaillierter Checklisten, Protokollierung eventuell erforderlicher Maßnahmen und deren Überwachung. Abgabe eines detaillierten Audit-Berichts.
  • Begehung aller luftfrachtrelevanten Bereiche und Abteilungen. Kontrolle des Zeitpunktes zur Identifizierung der Luftfracht, der manipulationssicheren Verpackung und der Sicherheitseinrichtungen zur Lagerung identifizierter Luftfracht.